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Checkliste CD/DVD-Industrieproduktion

Für eine schnelle Abwicklung Ihres CD/DVD-Herstellungsauftrages benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

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Schriftlicher Auftrag
CD-R oder DVD-R- Master und Grafikdaten für Drucksachen- und Labeldruck
Urheber- und Freistellungserklärung Gewährleistungs- und Freistellungserklärung
Freistellung fremder Urheber ( für z.B. Markenzeichen, Logos, CD-Inhalte )
Gema-Erklärung Bestätigung über die Musiknutzung bzw. nicht Nutzung von Musik für die Produktion
Gema-Freistellung für Audio-Musik-CDs (Kann nachgereicht werden) Lizenzantrag Tonträger


Die Lieferzeit für Neuauflagen (CD-Herstellung) beträgt ca. 8-10 Werktage, für Nachauflagen
5-8 Werktage. Die Lieferfrist beginnt mit dem Vorhandensein aller zur Herstellung nötigen Eingangsmedien
und der Gutschrift unserer Vorausrechnung.

Durch die Herstellung von Premastern, Bearbeitung von Grafik-Dateien oder die Herstellung von
Sonderverpackungen verlängern sich die Lieferzeiten.


In der Regel liefern wir die bestellte Stückzahl.
Geringfügige Über- oder Unterlieferungen der Bestellmenge sind bei Kleinauflagen leider nicht immer zu
vermeiden. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

Bei der Wandlung von angelieferten Grafikdaten können Fehler auftreten. Wir empfehlen die Anlieferung/ Herstellung
von Fogra Proofs um eine größtmögliche Farbgenauigkeit (den Druckdaten entsprechend) zu erzielen.
Im jeweiligen Druckferfahren können leichte Farbabweichungen, bedingt durch unterschiedlich bedruckte Materialien / Untergründe entstehen, die nicht reklamiert werden können.

Alle gelieferten Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ABC ROXXON MEDIENSERVICE GmbH.

Urheber- und Leistungsschutzrechte:
Das Kopieren von CDs unterliegt einer Reihe von Leistungsschutz- und Urheberrechten. Wir sind nur berechtigt, Inhalte zu vervielfältigen, an denen unsere Auftraggeber alle relevanten Rechte erworben haben. Unsere Auftraggeber stellen uns bei jedem einzelnen Kopierauftrag ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei! Für den Fall des Mißbrauchs sind wir berechtigt, bereits kopierte und zu bezahlende Exemplare zurückzuhalten, bis alle Rechte vom Auftraggeber nachweislich erworben wurden. Für Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Rechten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.